Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt hat Akasa am Dienstag eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung zugestellt, weil sie angeblich einem PIC keine Korrekturanweisungen erteilt hat, nachdem ein unter seinem Kommando durchgeführter Flug eine harte Landung hatte. Während eines Audits der Regulierungsbehörde in Mumbai im vergangenen Monat stellte die Behörde fest, dass dies auch bei einem Flug Bagdogra - Bangalore (QP 1851) der Fall war, der am 5. März 2024 mit einer Boeing 737 Max (VT - YAE) durchgeführt wurde.

Die Aufsichtsbehörde stellte fest, dass der Vorfall nur mit einem Beratungsgespräch abgeschlossen wurde, ohne dass eine Schulung für den PIC stattfand. Sie forderte die Fluggesellschaft in einer Mitteilung auf, innerhalb von 14 Tagen zu antworten. Die Stellungnahme von Akasa zu dieser Angelegenheit wurde angefordert und stand bis zum Redaktionsschluss noch aus.

Quellen behaupten, dass das Flugzeug eine harte Landung gemacht hat. "Es prallte beim Aufsetzen ab. Der Pilot drückte daraufhin den TOGA-Knopf (Take Off Go Around), um in einem zweiten Versuch zu starten und zu landen. Die Quellen sagten, dass TOGA abgelehnt wurde und das Flugzeug landete. Akasa wurde ebenfalls um eine Stellungnahme gebeten, die erwartet wird.

Letzten Monat verhängte die Regulierungsbehörde gegen Akasa ein Bußgeld in Höhe von 30 lakh INR wegen angeblicher Nichteinhaltung der Vorschriften für die Pilotenausbildung. Die Aufsichtsbehörde führte am 20. Mai 2024 eine Stichprobenkontrolle am Hauptsitz von Akasa in Gurgaon durch und erteilte der Fluggesellschaft anschließend eine Aufforderung zur Mängelbeseitigung.

Die DGCA erlaubt den Fluggesellschaften, ihre Piloten in den von ihr zugelassenen Einrichtungen auszubilden. Es gibt auch Prüfungen, die dort durchgeführt werden können, und die Regulierungsbehörde erkennt deren Ergebnisse an. Im Fall von Akasa wurden bei den Stichproben jedoch angebliche Mängel in diesem Bereich festgestellt.

Nachdem sie der Fluggesellschaft Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben und den Fall geprüft hatte, erließ die DGCA am 17. Oktober eine Weisung, in der sie den Ausbildungsleiter der Fluggesellschaft anwies, innerhalb eines Monats INR 30 Lakh als Bußgeld zu hinterlegen.