Italien wird für alle Antragsteller von Schengen-Langzeitaufenthalten, einschließlich derjenigen, die ein Arbeits- oder Studienvisum oder ein Visum zur Familienzusammenführung beantragen, eine neue Anforderung für biometrische Daten einführen. Danach müssen die Antragsteller persönlich in der nächstgelegenen italienischen Botschaft oder dem Konsulat vorstellig werden, um ihre Fingerabdrücke abzugeben.
Die Pflicht zur Erfassung biometrischer Daten, die bisher nur für Antragsteller auf Kurzzeitvisa galt, wird ab dem 11. Januar 2025 auf Langzeitvisa ausgedehnt. Das Verfahren soll die Sicherheit erhöhen und kriminelle Aktivitäten im Zusammenhang mit Visummissbrauch verhindern.
Die Abnahme der Fingerabdrücke selbst dauert zwar nur wenige Sekunden und gewährleistet, dass die biometrischen Daten 59 Monate lang gespeichert werden, doch für die Bewerber kommt eine weitere Ebene der Komplexität hinzu. Viele Antragsteller werden mit erhöhten Reisekosten und potenziellen Einkommensverlusten konfrontiert sein, weil sie für die persönliche Vorsprache von der Arbeit freigestellt werden.
Internationale Studenten sind am stärksten betroffen, da sie Termine für die Abnahme von Fingerabdrücken vereinbaren müssen. In den italienischen Konsulaten kommt es bereits zu langen Wartezeiten für Visatermine in stark nachgefragten Regionen, was Anlass zur Sorge über mögliche Verzögerungen gibt.
Die italienische Regierung hat das Erfordernis der Abnahme von Fingerabdrücken zur Erhöhung der Sicherheit als eine wichtige Maßnahme bezeichnet. Die neue Regelung bringt jedoch Hürden für Visumantragsteller mit sich, darunter höhere Kosten und logistische Herausforderungen.
Die Ausnahmen sind begrenzt und gelten nur für Kinder unter 12 Jahren, Personen, die körperlich nicht in der Lage sind, Fingerabdrücke abzugeben, sowie für bestimmte Regierungsbeamte, die zu offiziellen Zwecken reisen.
Trotz des zusätzlichen Verwaltungsaufwands müssen Antragsteller, die bei ihrem Erstantrag die Fingerabdrücke abnehmen lassen, das Verfahren bei späteren Visumanträgen während der 59-monatigen Gültigkeitsdauer ihrer gespeicherten biometrischen Daten nicht wiederholen.
Seit Ende 2015 ist die Angabe biometrischer Daten - einschließlich zehn Fingerabdrücke und eines Fotos - für alle Antragsteller von Schengen-Visa obligatorisch. Wer zum ersten Mal ein Visum beantragt, muss persönlich im nächstgelegenen Konsulat oder in der nächstgelegenen Botschaft zur Datenerfassung vorstellig werden.



















