Die indische Luftfahrtbehörde DGCA hat am Montag indische Fluggesellschaften, die Boeing 737-Flugzeuge einsetzen, vor der Gefahr eines blockierten Seitenrudersystems gewarnt. Damit reagierte sie auf einen aktuellen Bericht des US National Transportation Safety Board, in dem Sicherheitsbedenken bei Boeing 737-Flugzeugen aufgezeigt wurden, die mit den Ruderausschlagsteuerungsaktuatoren SVO-730 von Collins Aerospace ausgestattet sind.
Die Generaldirektion für Zivilluftfahrt (DGCA) hat indischen Luftfahrtunternehmen wegen des potenziellen Risikos einer klemmenden Rudersteuerung Sicherheitshinweise erteilt.
Derzeit setzen Air India Express und Akasa Air Flugzeuge vom Typ Boeing 737 ein. Die DGCA hat erklärt, dass alle Flugbesatzungen durch ein Rundschreiben/Beratung über die Möglichkeit eines blockierten Seitenrudersystems informiert werden sollten.
"Geeignete Abhilfemaßnahmen müssen kommuniziert werden, damit die Besatzungen ein solches Szenario erkennen und bewältigen können", heißt es weiter.
Außerdem wurden alle Betreiber aufgefordert, eine Risikobewertung für die Sicherheit des Luftfahrzeugs durchzuführen, um das mit dem Rudersystem verbundene Risiko zu bewerten und zu verringern.
Die Regulierungsbehörde teilte außerdem mit, dass alle Anflug-, Lande-, Ausroll- und Landeoperationen der Kategorie IIIB, einschließlich der Übung oder echten Landung für diese Flugzeuge, bis auf weiteres eingestellt werden müssen. Die Kategorie III B ist für den Betrieb bei schlechter Sicht vorgesehen. Die Fluggesellschaften wurden u. a. aufgefordert, in die Wiederholungsschulungen eine obligatorische Diskussion über mögliche Probleme mit dem Rudersystem aufzunehmen. Dies wird auch bei den Instrument Rating/Proficiency Checks während der Briefings vor den Simulationen behandelt.
Die Betreiber wurden angewiesen, in ihre Wiederholungsschulung IR/PPC- und IR/PPC-spezifische Übungen aufzunehmen, die Szenarien eines blockierten Rudersteuersystems oder eingeschränkter Rudersteuerung simulieren. Dazu gehören auch Ausrollverfahren.
Die Regulierungsbehörde erklärte, dass während dieser Übungen "angemessene Reaktionen und Abhilfemaßnahmen" der Flugbesatzung geübt werden sollten.
Die DGCA erklärte, dass die vorläufigen Maßnahmen die Sicherheit erhöhen und sicherstellen sollen, dass die Flugbesatzungen über die notwendige Ausbildung verfügen, um mögliche Probleme mit der Rudersteuerung wirksam zu bewältigen.























